
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Wer benötigt eine Meldestelle?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle.
Doch eine Meldestelle ist weit mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe: Sie ist ein wirksames Instrument zur Förderung von Transparenz, Integrität und einer offenen Unternehmenskultur.
Warum eine externe Meldestelle sinnvoll ist
Die Umsetzung einer internen Meldestelle bringt viele Unternehmen an ihre Grenzen – sei es aus personellen, technischen oder rechtlichen Gründen. Die Auslagerung an einen erfahrenen externen Dienstleister bietet zahlreiche Vorteile:
- Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass Ihre Meldestelle allen Anforderungen des HinSchG entspricht.
- Unabhängigkeit: Als neutrale Instanz schaffen wir Vertrauen und erhöhen die Akzeptanz bei Hinweisgebenden.
- Ressourcenschonung: Kein zusätzlicher Aufwand für internes Personal oder IT-Infrastruktur.
- Vertraulichkeit & Datenschutz: Höchste Sicherheitsstandards und DSGVO-konforme Prozesse schützen sensible Informationen.
Unser Online-Meldeportal – Sicher. Einfach. Effizient.
Mit unserem digitalen Meldeportal bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für den professionellen Umgang mit Hinweisen:
- Anonyme oder namentliche Meldung möglich
- Rund um die Uhr erreichbar – jederzeit, überall
- Intuitive Bedienung für Hinweisgeber und Fallbearbeiter
- Höchste Datensicherheit und DSGVO-konforme Verarbeitung
- Individuelle Anpassung an die Abläufe Ihres Unternehmens
Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzliche Pflicht nicht nur zu erfüllen, sondern einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir sind gerne für Sie da.