VfB Stuttgart – Prominentes Beispiel für die Verletzung der Rechenschaftspflicht im Rahmen der DS-GVO
Seit heute gibt es ein prominentes Beispiel zur Verletzung der Rechenschaftspflicht in der DS-GVO. Der Landesdatenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg hat die Höhe des Bußgeldes in der Datenaffäre beim VfB Stuttgart kommuniziert. Das erlassene Bußgeld beträgt 300.000,- €. Die Begründung: Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 2. Der Verantwortliche ist für für die …