Seit heute gibt es ein prominentes Beispiel zur Verletzung der Rechenschaftspflicht in der DS-GVO. Der Landesdatenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg hat die Höhe des Bußgeldes in der Datenaffäre beim VfB Stuttgart kommuniziert.
Das erlassene Bußgeld beträgt 300.000,- €.
Die Begründung: Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 2. Der Verantwortliche ist für für die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“).
Es ist davon auszugehen, dass der VfB Stuttgart dieses Bußgeld akzeptieren wird. Der VfB hat schon verkündet, dass man sich im Gegenzug für den Datenschutz ganz besonders engagieren wird.